Platzordnung Sparkassenplatz und Sparkassendurchgang Innsbruck

Der Sparkassenplatz und der Durchgang zur Maria-Theresien-Straße sind Privat­grund der Tiroler Sparkasse. Bei Missachtung dieser Platzordnung können die Tiroler Sparkasse oder deren Ver­treter:innen (z. B. von der Tiroler Sparkasse beauftragtes Sicherheits­personal) ein Platzverbot aussprechen. Zur Durchsetzung der Eigentumsrechte kann die Exekutive eingeschaltet werden und/oder Besitzstörungsklage erhoben werden.

  1. Aus Sicherheitsgründen werden der Sparkassenplatz und der Sparkassen­durchgang videoüberwacht.

  2. Für alle Fahrzeuge gilt das städtisch verordnete allgemeine Fahrverbot. Dieses verbietet auch das Befahren mit Fahrrädern, Scootern, Skateboards und ähnlichen Sportgeräten. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, Kranken- und Behindertentransporte, städtische Reinigungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit schriftlicher Genehmigung der Tiroler Sparkasse.

  3. Außerhalb der Fahrradständer abgestellte Fahrräder werden kostenpflichtig entfernt.

  4. Unangemessen lange Aufenthalte sind verboten. Insbesondere ist der Sparkassendurchgang zu jederzeit vollständig freizuhalten.

  5. Der Konsum von Alkohol ist verboten, ausgenommen in den Gastgärten während deren Öffnungszeiten.

  6. Das Musizieren, jeglicher Verkauf an Passant:innen, das Aufstellen von Gegenständen sowie die Verteilung von Drucksorten oder Werbe­materialien sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Tiroler Sparkasse zulässig.

  7. Lärmerregung insbesondere durch Tonwiedergabegeräte ist untersagt.

  8. Die Beseitigung von Verschmutzungen oder hinterlassenem Unrat außer­halb der Abfallbehälter oder die Reparatur von Beschädigungen wird der VerursacherIn in Rechnung gestellt.

  9. Allgemein geltende Verordnungen haben auch am Sparkassenplatz Gültigkeit.

Ausnahmen zu den oben genannten Punkten werden ausschließlich schriftlich von der Tiroler Sparkasse erteilt und sind bei Bedarf vorzuweisen.